Erste Hilfe für Kollegien
Kostenlos durch Kostenübernahmen der Landesunfallkasse und wir kommen direkt zu Ihnen in die Schule!
Auch in Schulen ist häufig Erste Hilfe nötig. Beim Sturz von Klettergerüst, bei Raufereien, bei allergischen
Reaktionen und in vielen anderen Situationen ist kompetentes Handeln notwendig.
Wie auch in Betrieben obliegt die Pflicht, eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern aus- und fortgebildet jederzeit vor Ort
zu haben, dem verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten bzw. dem Rektor.
Mindestanzahl
In allen Schulen sind 20% der Belegschaft als Betriebsersthelfer aus- und fortzubilden, in sonderpädagogischen Einrichtungen sogar die gesamte Belegschaft.
Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung entsprechen denen, die auch auf Unternehmen Anwendung finden.
Kurse
Diese entsprechen den Kursen, die auch für Unternehmen vorgeschrieben sind. Natürlich wird dabei auf die speziellen Notfallsituationen und
Problemstellungen des Schulbetriebes eingegangen.